Bestattungsformen und Grabarten

Möglichkeiten einer Bestattung in der Übersicht

Die Möglichkeiten für eine Bestattung sind vielfältig. Bei der Entscheidung über die Bestattungsart und Grabstätte sollten die Wünsche der verstorbenen Person, aber auch die Möglichkeiten der Angehörigen berücksichtigt werden.

Die erlaubten Bestattungsformen sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt. Die möglichen Grabstätten auf den Friedhöfen und ihre Ruhefristen sind in den Friedhofssatzungen der Städte und Kommunen festgelegt. 

Rosenblüte liegend auf Parkbank

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart. Die/der Verstorbene wird in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Die Trauerfeier findet in der Friedhofskapelle des Friedhofs statt mit anschließendem Geleit zum Grab. Die Trauerfeier kann aber auch in einer Kirche oder der Hauskapelle eines Bestattungshauses stattfinden.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung bedeutet die Einäscherung (auch Kremierung oder Kremation) der/des Verstorbenen. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg oder danach als Urnentrauerfeier stattfinden. Häufig gibt es beides, die Trauerfeier mit Sarg findet dann i.d.R. mit einer größeren Trauergemeinschaft statt, die spätere Urnenbeisetzung in kleinerem Rahmen

Grabstätten auf dem Friedhof

Wahlgrab für Sarg oder Urne

Beim Wahlgrab kann die Größe und die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof ausgesucht werden. Wenn die Ruhefrist abgelaufen ist, kann die Nutzungsdauer für ein Wahlgrab verlängert werden.

Wahlgrabstätten gibt es je nach Friedhof für einen oder mehrere Särge oder Urnen. Werden die Särge übereinander beigesetzt, spricht man von einem Tiefgrab.

Erfolgt eine weitere Beisetzung, muss die Nutzungsdauer um so viele Jahre verlängert werden, dass sie der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhefrist entspricht. In ein Sargwahlgrab können auch Urnen beigesetzt werden. Auch hier muss die Nutzungsdauer entsprechend verlängert werden.

Beispiel: Beträgt die Mindestruhefrist für das Sarg-Wahlgrab 30 Jahre und es wird 12 Jahre nach der ersten Beisetzung ein weiterer Sarg beigesetzt, so muss das Nutzungsrecht für 18 Jahre nachgekauft werden.

Bepflanzte Grabstätten auf Friedhof

Reihengrab für Sarg oder Urne

In ein Reihengrab kann nur ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden. Die Lage auf dem Friedhof wird „der Reihe nach“ vom Friedhofsamt vergeben.

Das Nutzungsrecht für ein Reihengrab kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist wird das Grabfeld eingeebnet.

Urnenreihengrab auf Friedhof
Gräber auf einem Friedhof

Grabpflege und Grabgestaltung

Für die Gestaltung einer Grabstätte gibt es vielfältige Möglichkeiten. Die Bepflanzung, das Grabmal und seine Inschrift und andere dekorative Details machen die Grabstätte zu einem persönlichen Ort der Erinnerung.

Friedhofsgärtnereien können die Grabgestaltung und wenn gewünscht auch die Grabpflege übernehmen. Mit einer Komplett- oder Teilabdeckung kann der Pflegeaufwand für eine Grabstätte reduziert werden. Die Steinmetzfachbetriebe kennen die Vorschriften auf den Friedhöfen und können über die Möglichkeiten der Grabgestaltung beraten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Gärtnerei- oder Steinmetzbetriebes.

Gepflegter Park mit Bank und Pavillon

Urnenbestattungen in der freien Natur

Naturbestattung, Baumbestattung

Beim Wahlgrab kann die Größe und die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof ausgesucht werden. Wenn die Ruhefrist abgelaufen ist, kann die Nutzungsdauer für ein Wahlgrab verlängert werden.

Wahlgrabstätten gibt es je nach Friedhof für einen oder mehrere Särge oder Urnen. Werden die Särge übereinander beigesetzt, spricht man von einem Tiefgrab.

Erfolgt eine weitere Beisetzung, muss die Nutzungsdauer um so viele Jahre verlängert werden, dass sie der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhefrist entspricht. In ein Sargwahlgrab können auch Urnen beigesetzt werden. Auch hier muss die Nutzungsdauer entsprechend verlängert werden.

Beispiel: Beträgt die Mindestruhefrist für das Sarg-Wahlgrab 30 Jahre und es wird 12 Jahre nach der ersten Beisetzung ein weiterer Sarg beigesetzt, so muss das Nutzungsrecht für 18 Jahre nachgekauft werden.

Großer grüner Baum mit Sommer mit Lichteinfall

FriedWald®

Die Marke FriedWald® steht für Bestattungswälder in Deutschland mit einem einheitlichen Friedhofskonzept.

Jeder FriedWald® Baum hat eine eigene Nummer und wird in einem Baumregister verzeichnet und in eine Waldkarte eingetragen. So kann die Baumgrabstätte auch nach Jahren noch aufgefunden werden. Auf Wunsch kann der Name auf eine kleine Namenstafel am Baum graviert werden.

Im FriedWald® können bis zu zehn Urnen an einem Baum beigesetzt werden. Zur Auswahl stehen ein Gemeinschaftsbaum oder ein Familien-/Freundschaftsbaum. Die Baumgrabstätte kann auch bereits zu Lebzeiten schon festgelegt werden.

Der FriedWald® bietet auch die Möglichkeit einer Trauerzeremonie im Wald vor oder während der Baumbestattung.

RuheForst®

RuheForst® ist ebenfalls ein Markenzeichen für ein bestimmtes Waldfriedhofskonzept, das deutschlandweit verfügbar ist.

Hier gibt es sogenannte RuheBiotope für die Beisetzung von Urnen. Man unterscheidet verschiedene Biotope in denen in der Regel bis zu 12 Urnen beigesetzt werden können. Beim GemeinschaftsBiotop können eine oder mehrere einzelne Grabstätten erworben werden. Beim FamilienBiotop werden alle 12 Grabstätten für die Familie oder auch für Freunde erworben und können so für mehrere Generationen genutzt werden. Der Name kann auf Wunsch auf dezenten und einheitlich gestalteten Namenstafeln angebracht werden,

In jedem RuheForst® steht eine Andachtsstätte zur Verfügung, die für die Beisetzungszeremonie kostenfrei genutzt werden kann.

Seebestattungen

Die Seebestattung ist in der Nordsee, Ostsee und im Mittelmeer außerhalb der Drei-Meilen-Zone möglich. Die Beisetzung der Urne erfolgt nach traditionellen seemännischen Riten durch eine Reederei vor Ort.

Angehörige können an der Seebestattung teilnehmen und auch Wünsche für die Rede oder für die Trauerzeremonie einbringen. Wenn die Urnenbeisetzung im offenen Meer ohne Anwesenheit der Angehörigen stattfindet, spricht man auch von einer stillen Seebestattung.

Eine Seekarte mit den genauen Koordinaten der Beisetzung sowie ein Auszug aus dem Logbuch wird den Angehörigen später übergeben. Viele Reedereien bieten auch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt Gedenkfahrten an die Position der Beisetzung durchzuführen.

Wir übernehmen für Sie die Organisation der Bestattung in der gewünschten See, kümmern uns um die Formalitäten und koordinieren alle weiteren Schritte mit unseren Partner-Reedereien. Wir beraten Sie gern ausführlich.

Papierschiffchen mit roter Fahne auf Wasser

Besondere Bestattungen

Weltraumbestattung

Bei dieser sehr seltenen und extrem teuren Bestattungsform wird ein minimaler Anteil der Asche in einer lippenstiftgroße Kapsel mit einer Weltraumrakete in das Weltall überführt und in die Erdumlaufbahn überführt. Man geht davon aus, dass diese Mini-Urnenkapseln zwischen einem und bis zu zehn Jahre in der Erdumlaufbahn kreisen bevor sie verglühen.

Raketenstart eines Spaceshuttles

Diamantbestattung

Auch die Diamantbestattung ist eine seltene Besonderheit. Eigentlich ist sie keine Bestattungsform, denn nur ein kleiner Teil der Asche wird zu einem Diamanten verarbeitet. Der restliche Teil der Asche muss nach den geltenden Vorschriften des Landes beigesetzt werden.

Der Herstellungsprozess ist aufwendig und dauert sehr lange, so dass der Aschediamant ein äußerst exklusives und kostspieliges Erinnerungsstück ist. Kohlenstoff wird aus der Asche extrahiert und zu einem Diamanten gepresst. Dieses Verfahren kann auch mit menschlichen Haaren durchgeführt werden.